Verordnung zum erweiterten Kündigungsschutz

Kündigungsschutz für Mieter gestärkt.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

In Berlin wurde 2013 der Kündigungsschutz für Mieter bei Umwandung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen auf zehn Jahre erweitert.

Die sogenannte Kündigungsschutzklausel-Verordnung soll für eine Laufzeit von zehn Jahren gelten.

In einer Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz heißt es, auf Initiative des Senators für Stadtentwicklung und Umwelt, Michael Müller, verbessere sich der Kündigungsschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für die Berlinerinnen und Berliner. Die beschlossene Verordnung sei ein weiterer Baustein der Wohn- und Mietenpolitik. Weitere Maßnahmen seien geplant.

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