Grunderwerbsteuer

Bei dem Erwerb eines Grundstücks oder Grundstücksanteil fällt eine sogenannte Grunderwerbsteuer an. Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer und wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Die Grunderwerbsteuer in Deutschland liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 5,00 Prozent. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 wurde es den Ländern ermöglicht vom grundsätzlichen Steuersatz i.H. von 3,5 % abzuweichen. Den höchsten Steuersatz haben mit 5,0 Prozent die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Neben Niedersachsen, Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt, erhebt auch Berlin 4,5 % Steuern auf den Grunderwerb. Aktuell gibt es im Berliner Senat Überlegungen, den Steuersatz weiter anzuheben.

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