Streit um Mietpreisbremse

Kommt die Mietpreisbremse tatsächlich? Und wann kommt sie? In der Großen Koalition wird um mehr als nur Details gestritten. Der ausgearbeitete Referentenentwurf stößt nun auf große Kritik. Zusätzlich soll das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen eingeführt werden.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Vor kurzem noch galt die Mietpreisbremse als beschlossene Sache. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Mieter künftig besser als bislang vor Mieterhöhungen geschützt werden sollen. Der vom Justizministerium unter Minister Heiko Maas (SPD) ausgearbeitete Referentenentwurf stößt nun jedoch auf Kritik. Die Details sind auf der Internetseite des Bundesrats abrufbar. Dort heißt es, dass für die Dauer von fünf Jahren in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete beschränkt werden soll. Von der Regelung werden laut Entwurf Erstvermietungen im Neubau und umfassend modernisierte Wohnungen ausgenommen. Modernisierungskosten sollen in Zukunft höchstens zu zehn Prozent jährlich und längstens bis zur Amortisation auf die Miete umlegt werden. Auch soll bei Mietwohnungen das sogenannte Bestellerprinzip gelten. Maklergebühren soll der zahlen, der den Makler bestellt.

Die CDU kritisiert nun jedoch, dass viele Details noch nicht geklärt seien. In einem Interview mit Spiegel online fordert der Unionsfraktionsvize und stellvertretender Vorsitzender der Bundes-CDU, Thomas Strobl, die Überarbeitung des Entwurfs. Strobl kritisiert darin, der Gesetzesentwurf schaffe keine Klarheit und treibe „die Mietparteien vor Gerichte und in teure Verfahren“.

Eigentlich sollte die Mietpreisbremse noch vor der Sommerpause 2014 verabschiedet werden und 2015 in Kraft treten.

Weiter gehende Informationen finden Sie unter der Bundesrat-Drucksache 459/13.

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