Vermieter können Mietspiegel überprüfen lassen: Frist bis Ende Februar

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Bis Ende des Monats können Berliner Vermieter eine Überprüfung der Wohnlage ihrer Immobilie im Mietspiegel beantragen. Das teilte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung am Montag mit. Das Recht zur Antragstellung gilt allerdings auch für Mieter. Notwendig ist in jedem Fall eine ausreichende Begründung. Überarbeitungen der Wohnlagezuordnung werden dann von der Arbeitsgruppe Mietspiegel, die sich insbesondere aus den Mieter- und Vermieterverbänden, einem Mietensachverständigen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sowie dem beauftragten Institut zusammensetzt, vorgenommen. 2017 soll dann ein neuer qualifizierter Mietspiegel für Berlin erscheinen. Der Berliner Mietspiegel wird alle zwei Jahre aktualisiert und veröffentlicht, um den Berlinerinnen und Berlinern einen wissenschaftlich abgesicherten Überblick über die ortsüblichen Vergleichsmieten in der Stadt zu geben. Streit zwischen Mietern und Vermietern um die richtige Miethöhe gibt es trotzdem immer wieder.

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