Schnee und Eis in Berlin

Nach strengen Wintern mit Straßen- und Gehwegchaos wird das Berliner Straßenreinigungsgesetz novelliert. Was sich ändert, wer künftig räumen und putzen muss.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat im November 2010 die 7. Novelle des Straßenreinigungsgesetzes (StrReinG) beschlossen. Um eine nachhaltige Verbesserung des Winterdienstes zu erreichen, sind wesentliche Elemente des Gesetzes geändert worden. Dies war notwenig geworden, weil der vergangene strenge Winter gezeigt hat, dass die bislang geltenden Regelungen zum Winterdienst nicht ausreichten, um die Sicherheit auf den Straßen und Gehwegen zu gewähleisten. Wir fassen die Kernpunkte der Novelle für Sie zusammen.

Der Winterdienst auf Gehwegen in Haltestellenbereichen von Bussen und bei bestimmten Straßenbahnhaltestellen wird unter die Verantwortung der Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) gestellt. Hierzu gehören auch die Wege zu den Haltestellen und der Bereich vor den Wartehallen. Auch der Winterdienst in Fußgängerzonen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen ist nun in der Zuständigkeit der BSR.

Der Begriff des "Winterdienstes" als reine Winterglätte- und Schneebekämpfung ist erheblich erweitert worden und stellt jetzt klar, dass der Winterdienst neben der Schneeräumung auch das Streuen mit abstumpfenden Mitteln und die Beseitigung von Eisbildungen umfasst. Erstmalig werden die Begriffe Eisglätte und Eisbildungen definiert.

Weiterhin wurde die Räumbreite neu definiert, sie beträgt nun mindestens 1 Meter.

Als Grundstückseigentümer stehen Sie weiterhin in der Verantwortung für den Winterdienst auf den Gehwegen, für die Sie zuständig sind. Es ist nicht mehr möglich, die öffentlich-rechtliche Verantwortung zu übertragen (Übernahmeregelung). Als Grundstückseigentümer sind Sie verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes durch beauftragte Schneeräumfirmen zu kontrollieren.

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