Senat winkt Genehmigungsvorbehalt durch.

Die Bezirke können künftig in den Erhaltungsgebieten entscheiden. Der Berliner Senat hat die von Bausenator Andreas Geisel vorgelegte Verordnung über einen sogenannten "Genehmigungsvorbehalt" für die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum beschlossen.

von Peter Guthmann Veröffentlicht am:

Damit können die Bezirke künftig in den sogenannten Erhaltungsgebieten (Milieuschutz) die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen untersagen. In den momentan mit Rechtsverordnung durch die Bezirke ausgewiesenen 21 sozialen Erhaltungsgebieten leben rund 300.000 Berliner.

Mit diesem aus unserer Sicht falschen Schritt werden Mieter es künftig noch schwerer haben, selbst Wohneigentum zu erwerben. Der Senat bringt Themen zusammen, die nicht zusammen gehören. Bei weitem nicht jede Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geht mit einer Modernisierung einher. Generell ist aus unserer Sicht eine Verbesserung der Ausstattungsstandards der Berliner Wohnungen dringend notwendig.

Zeitgleich mit dem Beschluss teilte das Landesstatistikamt Berlin-Brandenburg mit, dass die Nettokaltmieten für Berlin-Immobilien im Februar 2015 inflationsbereinigt um 0,1 Prozent gegenüber dem Februar 2014 angestiegen sind. Die Wohnungsnebenkosten hingegen sanken gegenüber dem Vorjahresniveau.

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